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Den richtigen
Stundensatz
berechnen

Für welche Firmierung möchtest du kalkulieren?

[01]Unternehmer und Personal

Gehaltsangaben zusammenfassen. Lege als Solo-Selbständiger deine Inhaberkarte an und ggf. auch Mitarbeiter.

[02]Produktivität

Wähle das Berechnungsjahr für deinen Stundensatz und das Bundesland in dem dein Unternehmen ansässig ist.

[03]Betriebskosten

Trage die Summe all deiner monatlichen Fixkosten (netto) ein, wie Miete, Versicherungen, Fahrzeugkosten, Internet & Telefon, Softwarelizenzen, Strom, Abfallentsorgung etc.

[04]Gewinnmarge

Ohne Gewinn kein Geschäft! Gewinn finanziert Investitionen und auftragsarme Zeiten.
Lege in diesem Abschnitt deine Gewinnmarge fest.
Orientiert man sich an den Reingewinn-Richtsätzen des Bundesministeriums liegen die Gewinnmargen in der Kfz-Dienstleistungsbranche bei 20-30%.

[INFOS] Berechnungsformeln und Quellen

Wie erhalte ich die Werte für [ + Inhaber anlegen ] ?

Was gehört zum Unternehmerlohn?

1) Dein gewünschtes Nettoeinkommen
Bestimme, wie viel Geld Du monatlich privat zur Verfügung haben möchtest. Berücksichtige Deine laufenden privaten Kosten, Freizeit, Rücklagen und den Betrag, den Du darüber hinaus frei zur Verfügung haben möchtest. Als Unternehmer/in trägst Du Verantwortung und wirtschaftliches Risiko. Deshalb kannst Du Dich bei der Festlegung Deines Ziel-Einkommens auch an der Vergütung von Geschäftsführern aus der Branche mit vergleichbarer Betriebsgröße, orientieren.

2) Deine soziale Absicherung
Kranken- und Pflegeversicherung sowie Deine Altersvorsorge musst Du ebenfalls erwirtschaften. Addiere deshalb Deine tatsächlichen monatlichen Beiträge für: Kranken- und Pflegeversicherung · Altersvorsorge und ggf. weitere persönliche Absicherungen.

3) Einkommensteuer einplanen
Da Dein tatsächlicher Jahresgewinn noch nicht feststeht, kann dieser Betrag zunächst nur geschätzt werden.
Nettoeinkommen × 12 = geschätztes Jahreseinkommen
Mit diesem Betrag kannst Du über den Einkommensteuerrechner von selbstaendig.de eine erste Steuerreserve abschätzen. Trage den monatlichen Wert ein.
*Die tatsächliche Einkommensteuer kann später von dieser Kalkulation abweichen.

Was bedeutet reale Produktivität?

Wie viele Stunden können tatsächlich berechnet werden?

Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen du und der Angestellte nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 14 je nach Bundesland), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. 15 Tage) und Zeiten für die Weiterbildung.

Beispiel für Hamburg bei einer 5-Tage-Woche mit 8 Std.:
365 Tage pro Jahr - 104 Wochenenden (52 Samstage und 52 Sonntage) - 10 Feiertage - 30 Urlaubstage - 15 Krankentage - 5 Tage Weiterbildung = 201 / Jahr = 1,608 Std.

Vollzeitbeschäftigte in Deutschland arbeiten im Durchschnitt etwa 40 Stunden pro Woche. Zur Arbeitszeit gehören auch Angebote, Beratung, Einkauf, Reinigung, Buchhaltung, Organisation und Akquise. Diese Tätigkeiten sind notwendig, können dem Kunden aber häufig nicht direkt berechnet werden.
Bei 75 % fakturierbarer Zeit entsprechen 8 Stunden Anwesenheit ungefähr 6 Stunden abrechenbarer Arbeitszeit pro Tag.
1.608 Std. × 75% = 1.206 produktive Stunden pro Angestellter

Interessante Infos zur Berechnung der Arbeitszeit findest Du auch im Lexware Unternehmerlexikon.

Wie hoch darf meine Gewinnmarge sein?

Was bedeutet Gewinnmarge?

Nachdem Personal- und Gemeinkosten gedeckt sind, sollte der Betrieb zusätzlich Gewinn für Investitionen, Rücklagen, Wachstum und unternehmerisches Risiko erwirtschaften.

Dieser Rechner verwendet eine Gewinnmarge auf den Umsatz.
Bei 20 % Gewinnmarge dürfen die zuvor kalkulierten Kosten nur 80 % des Verkaufspreises ausmachen:
Kosten ÷ 0,80 = Verkaufspreis bei 20 % Gewinnmarge

Beispiel:
100 € Kosten ÷ 0,80 = 125 € Verkaufspreis
→ 25 € Gewinn = 20 % Gewinnmarge

Als Orientierung veröffentlicht das Bundesfinanzministerium Reingewinn-Richtsätze. Für Betriebe aus der Kfz-Branche liegt der Mittelsatz 2025 bei 20 % - 30%.
Diese Werte sind jedoch Vergleichswerte der Finanzverwaltung und keine Gewinnempfehlung.

Wie berechnet sich der BG-Beitrag?

Berechnungsgrundlage sind neben den Bruttoarbeitsentgelten die Umlageziffer und die Gefahrklasse.

Die Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages erfolgt nach folgender Formel:
BG-Beitrag = Bruttoarbeitsentgelt x Umlageziffer x Gefahrklasse

Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahrtarifstellen veranlagt, werden Teilbeiträge für jede Gefahrtarifstelle berechnet und anschließend addiert. mehr (BG ETEM).

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